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Dieses Verordnung regelt die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen.
Allgemeine Hinweise:
Die Miltärdisziplinarverordnung der Sternenflotte als auch der Defence Forces (SF/DFMdisV) regelt im gesamten Hoheitsgebiet der Vereinten Föderation der Planeten die Würdigung besonderer Leistungen sowie die Ahndung von Dienstvergehen und Verstößen gegen die Direktiven der Sternenflotte/Defence Forces durch Offiziere/Crewman der Streitkräfte.
Für besondere Leistungen werden förmliche Anerkennungen ausgesprochen, Dienstvergehen und Verstöße können und sollen mit Diszplinarvergehen belegt werden, die in der Personalakte des Offiziers/Crewman eingetragen werden. Eine solche Eintragung einer Disziplinarmaßnahme anlässlich eines Dienstvergehens oder Verstoßes soll nach Ablauf von drei Jahren gelöscht werden.
Einfache Diszplinarmaßnahmen dürfen durch den direkten Vorgesetzten verhängt werden, gerichtliche jedoch nur durch die Militärgerichtsbarkeit in Kooperation mit dem Judge Advocate General Corps.
§ 1: Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes:
Die Sternenflotte und die Defence Forces sind in ihrem Kontext eine rein militärische Organisation, die infolgedessen ihre Effizienz- und Einsatzbereitschaft auf militärischen Grundregeln aufbaut. Zum Schutz der allgemeinen Wehrhaftig-keit sowie des korrekten Ablaufes sind diese militärischen Grundregeln unabdingbar. Jeder Offizier der Sternenflotte und der Defence Forces hat sich daher stirkt an diese Regeln zu halten.
Aus diesem Grund hat sich jeder Offizier standartmäßig zu verhalten. Dies bedeutet das er jederzeit als gutes Beispiel seiner jeweiligen Einheit dient! Dabei sind die moralischen und disziplinarischen Grundsätze der Sternenflotte maß-gebend (SF/DF Direktiven >>> SF/DF Vorgesetztenverordnung >>> Rules of Engagement).
§ 2: Verhalten gegenüber Vorgesetzten:
Dem jeweiligen Vorgesetzten ist jederzeit mit dem ihm nötigen Respekt zu begegnen. Dazu gehört der militärische Gruß. Ausnahmen bilden hier nur ein versteckter Einsatz ohne offizielle Rangzeichen oder eine Gefechtssituation. Hier gilt also folglich die strikte Einhaltung der militärischen Ordnung >>> Vorgesetztenverordnung
Der Weisung eines direkten Befehls ist Folge zu leisten! Für das Protokoll ist während des Einsatzes oder der jeweiligen Gefechtssituation ein Einwand gegen einen direkten Befehl erlaubt, die Ausführung des Befehls bleibt verpflichtend. Nach Beendigung des Einsatzes oder der jeweiligen Gefechtssituation besteht jedoch die Möglichkeit, Einwände in schriftlicher Form an das Oberkommando SOCOM sowie das J.A.G. zu richten. Voraussetzungen hierfür sind:
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Einwände aufgrund schwerer ethnischer Bedenken
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Einwände aufgrund von Verstößen gegen die Direktiven und Vorschriften der Sternenflotte / Defence Forces
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Einwände aufgrund einer eventuellen krimineller Mittäterschaft
§3 Befehlspflicht gegenüber Vorgesetzten:
Den Anweisungen und direkten Befehlen des jeweiligen Vorgesetzten sind unbedingt Folge zu leisten! Dabei ist die Anweisung oder der direkte Befehl sofort und in seinem vollständigen Umfang auszuführen. Ein direkter Widerspruch ist nicht gestattet, es kann jedoch ein schriftlicher Einwand eingereicht werden.
Anweisungen oder Befehle, die zu ihrer Erfüllung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, gelten in der Regel bis zu deren ausdrücklichen Widerruf. Dieser Widerruf kann nur durch den Befehlsgeber oder den direkten Vorgesetzten des Befehlsgebers erfolgen.
Jedwede Anweisung oder Befehl besitzt seine Gültigkeit, sofern sie durch einen weisungsbefugten Vorgesetzten ausgesprochen wird, den Statuten und Vorschriften der Sternenflotte und der Defence Forces entspricht und nicht zu kriminellen Handlungen aufruft.
§ 4: Sorgfaltspflicht:
Jeder vorgesetzte Offizier ist dazu verpflichtet, den psychischen und physischen Zustand seiner unterstellten Offiziere zu beobachten und aufrechtzuerhalten. Im Zuge dessen ist jeder Offizier dazu angehalten, seine persönliche Einsatz-bereitschaft aufrecht zu erhalten. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft sind im Bedarfsfall Counselor sowie medizinisches Personal zu Rate zu ziehen.
Jeder kommandierende Offizier hat ein sicheres Auftreten und eine loyale Haltung gegenüber seinen Offizieren an den Tag zu legen. Dazu gehören das Erkennen und Beheben von Mängeln jedweder Art, das Führen seiner ihm unterstellten Offiziere nach den Regeln und Statuten der Sterneflotte sowie der Defence Forces.
Die Dienstkleidung eines jeden Offiziers ist sauber und ordnungsgemäß zu tragen. Rang- sowie Einheitsabzeichen sind deutlich sichtbar ebenso zu tragen wie der jeweils zuständige Code der ausübenden Position.
§ 5: Dienstlicher und diziplinarischer Verstoß:
Ein dienstliches Vergehen liegt nachweißlich vor wenn
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bewußt oder auch fahrlässig gegen die Direktiven oder direkten Vorschriften der Sternenflotte und der Defence Forces verstoßen wird oder diese schlichtweg ignoriert werden.
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bewußt oder auch fahrlässig Straftaten oder Ordnungwiedrigkeiten während und außerhalb des Dienstes aufgedeckt und nachgewiesen werden. Als Mitgied der Sternenflotte oder der Defence Forces befindet man sich jederzeit in einem Dienstverhältnis und wird nicht! als zivile Person betrachtet.
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bewußt oder auch fahrlässig gegen die Paragraphen 1, 2 und 3 dieser Vorgesetztenverordnung verstoßen wird.
Dienstliche Vergehen werden ausschließlich und sofort durch den jeweiligen Vorgesetzten gehandet.
Diziplinarische Vergehen werden ausschließlich durch den betreffenden Vorgesetzten oder die betreffende Abteilung oder letztenendes durch die zuständigen Gerichte gehandet.
§ 6: Diziplinarmaßnahmen
Befugnisse eines direkten Vorgesetzten / einer Abteilung zur Festsetzung einer Diziplinarmaßnahme:
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mündliche Ermahnung oder Rüge vor der Crew.
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schriftlicher Verweiß mit dauerhaften Eintrag in die Personalakte.
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Arrest: Dies schließt Hausarrest im Quartier ebenso mit ein bis regulärer Arrest im Sicherheitsbereich. Die Dauer des Arrestes richtet sich nach der schwere des Vergehens sowie der der Dauer einer eventuellen Überstellung an eine höherne Gerichtsbarkeit.
Befugnisse der Admiralität zur Festsetzung einer Diziplinarmaßnahme:
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Degradierung >>> kann je nach schwere des Vergehens mehrere Ränge betreffen.
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Beförderungsverbot >>> Zeitdauer richtet sich nach der Schwere des Vergehen.
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Entlassung aus dem aktiven Dienst. Je nach schwere des Vergehens kann eine Entlassung unehrenhaft mit keinerlei Möglichkeit der Rehabilitation ausgesprochen werden.
Jede ausgesprochene oder vorgenommene Diziplinarmaßnahme muss schriftlich mit Datum und Uhrzeit sowie der Unterschrift zweier Zeugen dokumentiert werden. Dies ist zu einer späteren Rekonstruktion der Ereignisse nicht zu vermeiden, zb, im Zuge eines Berufungsverfahrens.
Dem Beschuldigten steht es zu gegen eine verhängte Diziplinarmaßnahme innerhalb von 7 Tagen einen schriftlichen Einspruch an das J.A.G. zu richten. Sollten Hinweise erbracht werden, das das Diziplinarverfahren Fehler aufweist (Unangemessene Strafe, keine Befugnis u.ä.), so wird derFall an die nächst höhere Instanz überstellt.
§ 7: Auszeichnungen und Belobigungen:
Zur Zeit können lediglich Auszeichnungen für Haupt- und Gastmissionen vergeben werden. Im Laufe der Zeit können und werden weitere Auszeichnungen hinzugefügt. Diese geschieht durch das SOCOM-Oberkommando und wird über das Forum den Offizieren mitgeteilt.
In Fällen der besonderen regelmäßigen Diensttätigkeit kann ein Offizier durch seinen zuständigen Einheiten-kommandeur mit einer Auszeichnung für Haupt- und Gastmissionen ausgezeichnet werden. Die Personalabteilung wird in der Regel auf die Möglichkeit einer Auszeichnung hinweisen. Sollte eine Auszeichnung der besonderen und regelmäßigen Diensttätigkeit verliehen werden, so wird diese in der Personalakte vermerkt.
Desweiteren können durch das SOCOM-Oberkommando im weiteren Verlauf weitere Auszeichnungen freigeben werden. Diese können Auszeichnungen für die Teilnahme an besonderen Missionen beinhalten, oder aber auch für besondere Leistungen im Dienst (Tapferkeit, überragende Leistung, Verwundung usw. verliehen werden. In diesem Fall liegt eine Auszeichnung ausschließlich in die Befugnis des jeweiligen Einheitenkommandeurs. Verliehene Auszeichnungen müssen der Personalabteilung mitgeteilt werden und werden in der Personalakte vermerkt.
Um ein besonderes Verhalten eines Offiziers zu würdigen, kann der jeweilige Einheitenkommandeur den betreffenden Offizier offiziell belobigen. Dies kann in mündlicher oder schriftlicher Form unter der Angabe von Zeugen geschehen. Eine Belobigung ist der Personalabteilung mit Begründung mitzuteilen und wird in der Personalakte vermerkt.
§ 8: Ausschluß und Verbot der Teilnahme am RPG der UFP Defence Forces:
! ! Jeglicher nachweisbare Verstoß gegen die Rules of Engagement in Form von Nötigung / Rassismus / Mobbing in jeglicher Form führen mit sofortiger Wirkung zur Kündigung des Characters und ziehen je nach schwere des Vergehens eine dauerhafte Spielsperre nach sich ! !
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