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Dies sind die Direktiven der Sternenflotte. Sie gelten als oberste Richtlinien, an die jeder Angehörige der Sternenflotte sowie der Defence Forces unmittelbar und ohne Ausnahme gebunden ist.

Eine Missachtung oder Übertretung dieser Direktiven führt mit sofortiger Wirkung zur Strafverfolgung!

Die Direktiven können nur durch die Omega-Direktive außer Kraft gesetzt werden.

(Stand: 01. Januar 2403)

 

 

 

 

1. Direktive (Oberste Direktive):

 

Betrifft: Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen.

 

Die Hauptdirektive verbietet allen Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte/Defence Forces jegliche Einmischung (*) in die normale Entwicklung fremder Kulturen und Gesellschaften. Die Einhaltung dieser Richtlinie steht über dem Schutz von Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte. Verluste werden toleriert, soweit sie zur Einhaltung dieser Direktive erforderlich sind.

(*) Mit Einmischung ist bei einem Planeten, der in seiner Entwicklung zu einer technologischen Zivilisation Fortschritte macht, insbesondere gemeint, Hinweise über den Weltraum, andere Planeten oder Zivilisationen zu geben.

 

2. Direktive betrifft: Schutz fremder, intelligenter Wesen

 

Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu schützen, darf ein Offizier der Sternenflotte/Defence Forces einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn eine solche Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.

 

 

3. Direktive betrifft: Schutz fremder, intelligeneter Wesen

 

Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn er dabei sich selbst oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie Verstoß gegen die Direktive 2.

 

 

4. Direktive betrifft: Befolgung der Befehle Vorgesetzter

 

Ein Offizier soll soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn sich diese gegen die Direktiven 1, 2 und 3 wenden.

 

 

5. Direktive betrifft: Schutz der Föderation

 

Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren Vertreter und die Sternenflotte zu beschützen, außer wenn diese Handlungen gegen die Direktiven 1 bis 4 verstoßen.

 

 

6. Direktive betrifft: Selbstzerstörung bei Verseuchung

 

Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, muss das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu bewahren.

 

 

7. Direktive betrifft: Quarantäne von Talos IV

 

Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall oder etwas anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu besuchen. Nicht befolgen dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach sich! 

 

 

8. Direktive betrifft: Verbot des Einfliegens in fremdes Hoheitsgebiet

 

Keinem Mitglied der Sternenflotte/Defence Forces ist es erlaubt, ohne Erlaubnis der zuständigen Stellen wissentlich in fremdes Hoheitsgebiet einzutreten oder sich dort aufzuhalten, außer wenn ein solcher Vorstoß durch die Direktiven 1 bis 5 gerechtfertigt ist.

 

 

9. Direktive betrifft: Verbot des Anfluges von unter Quarantäne gestellter Planeten

 

Kein Föderationschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1 bis 5 nötig wird.

 

 

10. Direktive betrifft: Verantwortung und Strafverfolgung

 

Ein Offizier der Sternenflotte/Defence Forces ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und seiner Vertreter, die Sternenflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.

 

 

11. Direktive betrifft: Vertragsordnung und Hilfestellung für planetarische Zivilisationen

 

Ein Offizier der Sternenflotte/Defence Forces soll bei Verträgen und Vereinbarungen der vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.

Es ist die Pflicht eines Offiziers, Hilfe und Unterstützung zu geben, die von einer planetarischen Zivilisation in Krisenzeiten benötigt wird, außer wenn sich ein solcher Planet in den Bedingungen der Hauptdirektive bewegt oder die Hilfe gegen die Direktiven 1 bis 5 verstößt.

 

 

12. Direktive betrifft: Reaktion auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation

 

Bei Annäherung eines Raumschiffes, mit dem keinerlei Kommunikationsverbindung besteht und/oder es nicht möglich ist, in Verbindung zu treten, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen unmittelbar zu ergreifen.

 

 

13. Direktive betrifft: Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen/Fraktionen

 

Solange er die Uniform der Sternenflotte/Defence Forces trägt, ist es einem Offizier verboten, Feinde der Vereinten Föderation der Planeten mit Informationen oder ähnlichem zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seine Mitgliedsplaneten oder seine Vertreter darstellen.

 

 

14. Direktive betrifft: Gebührliches Benehmen

 

Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes Verhalten zeigen.

 

 

15. Direktive betrifft: Schutz der Führungsoffiziere

 

Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte (Kommandooffiziere, Regierungsmitglieder und besondere zivile Personen nicht ohne M.A.C.O.-Security) in eine Gefahrenzone beamen oder begeben, welches nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich eingestuft werden kann.

 

 

16. Direktive betrifft: Verurteilung an Bord / vor Ort

 

Ein Mitglied der Sternenflotte/Defence Forces kann von mindestens drei Offizieren vom Kommandorang durch ein Kriegsgericht an Bord oder direkt vor Ort verurteilt werden für Verbrechen, die er in Verletzungen von allgemeinen Direktiven der Sternenflotte/Defence Forces oder von Gesetzen der Föderation begangen hat.

 

 

17. Direktive betrifft: Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers

 

In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando übernehmen.

 

 

18. Direktive betrifft: Verbot der Meuterei

 

Es ist einem Offizier der Sternenflotte / Defence Forces  verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Meuterei zieht die gleiche Bestrafung nach sich wie der Verstoß gegen Direktive 4.

 

 

19. Direktive betrifft: Verbot von Rauschmitteln während des Dienstes

 

Es ist jedem Offizier verboten, irgendeine rauschbewirkende Substanz während des Dienstes, Alarmzustandes oder in übermäßigen Mengen zu benutzen. Dazu zählen: Halluzinogene, Beruhigungs- und Aufputschmittel, Ethylalkohol, Nikotin und Haschprodukte. Akzeptable Mengen dieser Stoffe dürfen außer Dienst, oder wenn sie von einem Arzt verschrieben sind, benutzt werden.

 

 

20. Direktive betrifft: Pflichtentbindung

 

Ein Offizier kann jederzeit von seiner Pflicht entbunden werden, wenn er durch den leitenden medizinischen Offizier oder mindestens zwei Offizieren mit Leitungsfunktion nach einer zuständigen Prüfung medizinisch oder psychologisch für untauglich befunden wird. Bei der Enthebung des kommandierenden Offiziers der Einheit ist zudem die Zustimmung des leitenden medizinischen Offiziers, des ersten Offiziers sowie eines weiteren Offiziers in Leitungsfunktion erforderlich. 

 

 

21. Direktive betrifft: Hilfe sowie Maßnahmen gegenüber föderativen und anderen Schiffen

 

Schiffe der Sternenflotte sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten, privaten oder kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetztesbrechende Schiffe, die im Gebiet der UFP operieren, zu unternehmen.

 

 

22. Direktive betrifft: Verbot des Transports illegaler Substanzen,

Waffen sowie die Beschlagnahme von Schmuggelware

 

Einem Schiff der Sternenflotte ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffe zu transportieren. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die nach dem Gesetz zu  beschlagnahmen ist.

 

 

23. Direktive betrifft: Hilfe für die Entwicklung stagnierender oder von Nichteingeborenen beherrschten Planeten

 

Bei dem Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf eine andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderungen in der sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.

 

 

24. Direktive betrifft: Vernichtung intelligenten Lebens

 

Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur dann, wenn keine andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses Verstoßes zu finden ist. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen die Direktive 2.

 

 

25. Direktive betrifft: Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens eines Planeten

 

Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Der Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.

 

 

>>>> OMEGA-DIREKTIVE <<<<

* Ist nur kommandierenden Offizieren / Kommandanten oder höher bekannt *

 

Betrifft Omega-Molekül: Das Omega-Molekül ist bei Entdeckung sofort dem Sternenflottenhauptquartier zu melden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist die Vernichtung des Omega-Moleküls zu veranlassen. Um dieser Direktive nachzukommen, können andere Direktiven außer Kraft gesetzt werden. Von dieser Order haben nur Offiziere mit dem Posten eines Kommandierenden Offiziers/Kommandanten oder höher Kenntnis. Sämtliche Missionen der Einheit werden ausgesetzt, der Zugang zu den Sensordaten auf Genehmigungslevel Zehn erhöht. Aufzeichnungen von Sensoren sowie die persönlichen Logbücher des Kommandanten sind zu löschen oder zu verschlüsseln.

 

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