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Diese Verordnung regelt die Vorgesetztenverhältnisse sowohl in der Sternenflotte als auch in den Fefence Forces, nach denen sich das Prinzip von Befehl und Gehorsam in einer militärischen Organisation zu richten hat.

 

 

Die Vorgesetztenverordnung für Sternenflotte und Defence Forces (SF-DFVorgV) regelt im gesamten Hoheitsgebiet der Vereinten Föderation der Planeten als elementarer Bestandteil der Inneren Führung sowohl der Sternenflotte als auch der Defence Forces die Vorgesetztenverhältnisse, nach denen sich das Prinzip von Befehl und Gehorsam in den Streitkräften zu richten hat.

 

Nach § 1 Föderationswehrgesetz (FWG) ist Vorgesetzter, wer befugt ist, einem Angehörigen der Sternenflotte / Defence Forces Befehle zu erteilen. Die Verfassung der UFP bestimmt, das der Fleet-Admiral im Friedens- und im Verteidigungsfalle die Kommandogewalt über die Sternenflotte innehat. Für die Defence Forces ist dies der Field-Marshall. Der höchste militärische Vorgesetzte und militärischer Befehlshaber ist der Präsident. 

 

Die modifizierte Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses in Sternenflotte und Defence Forces wurde am 24. August 2402 erlassen und trat direkt in Kraft.

 

 

Allgemeine Hinweise:

 

  • Grundsätzlich gilt: Der Befehlsgeber hat auch die Folgen des Befehls zu tragen (Befehlsverantwortung).

 

  • Gibt ein Vorgesetzter einem Untergebenen einen Befehl, der einem an diesen bereits erteilten Befehl widerspricht oder den zuerst erteilten Befehl in der Ausführung in bedeutendem Maß verzögert, so hat der Untergebene die Pflicht, den Vorgesetzten darauf hinzuweisen (Teil der Befehlsprüfung), dass er bereits einen anderen Auftrag hat. Der Befehlsgeber muss nun seinerseits prüfen, ob sein Auftrag wichtiger ist und entsprechend den Befehl wiederholen oder den Auftrag einem anderen Soldaten übertragen.

 

  • Der Untergebene muss immer dem zuletzt erfolgten Befehl Gehorsam leisten, es sei denn, dass dessen Ausführung eine Straftat beinhaltet oder einen schweren Verstoß gegen die Direktiven der Sternenflotte/Defence Forces bedeuten würde. Derartige Befehle sind strikt zu verweigern. Dies gilt ebenso für Befehle, die gegen die Würde des Einzelnen verstoßen oder keinen dienstlichen Zweck erfüllen.

 

  • Verhindert der zuletzt erhaltene Auftrag die Ausführung eines vorher erhaltenen oder schränkt dessen Ausführung ein, so hat der Untergebene dies dem ersten Befehlsgeber sofort mitzuteilen. Der Untergebene ist hiermit aller Verantwortung entledigt, dass er den ursprünglich erteilten Befehl nicht ausgeführt hat.

 

  • In dem Fall, in dem sich zwei Angehörige der Sternenflotte/Defence Forces gegenüberstehen, bei denen jeder gegenüber dem anderen aus verschiedenen Gründen vorgesetzt ist, so ist die Abfolge der Gewichtung der Paragraphen der SF-DFVorgV festgelegt. Es gilt: § 5 vor § 3 vor § 1 vor § 2 vor § 4. Hiervon ausgenommenist § 6, da er voraussetzt, dass bis zur eigenen Erklärung der Befehlsgewalt kein Vorgesetztenverhältnis besteht.

 

 

§ 1: Unmittelbarer Vorgesetzter

 

Unmittelbare Vorgesetzte sind die Kommandanten eines Schiffes der Sternenflotte, eines Verbandes, einer Einheit oder einer Teileinheit der Defence-Forces sowie Leiter einer Truppeneinheit (z. B. Teamleader, Gruppenkommandeur) und deren Stellvertreter gegenüber allen ihnen zukommandierten oder zuversetzten Offizieren/Crewman in und außer Dienst. Sie haben die Vorgesetztenfunktion innerhalb und außerhalb eines Schiffes der Sternenschiffes sowie umschlossener militärischen Anlagen inne. Die Funktion umfasst die allgemeine Befehlsbefugnis.

 

Die Befehlsbefugnis gilt nur gegenüber zukommandierten oder zuversetzten Offizieren/Crewman. Wird ein Offizier/Crewman für Dienstleistungen auf ein anderes Schiff oder in eine andere Einheit überstellt, so gilt die Befehlsbefugnis nicht mehr, es sei denn eine Vorgesetztenfunktion aufgrund einer anderen Vorschrift besteht immer noch. Die Funktion geht nur dann auf den Stellvertreter über, wenn der Vorgesetzte selbst nicht anwesend oder in der Lage ist, die Funktion auszuüben (dienstbefreit, abkommandiert, versetzt oder tot).

 

 

§ 2: Fachbereichsvorgesetzter

 

Fachbereichsvorgesetzte gibt es lediglich in den Fachbereichen der Sternenflotte (Taktik/Sicherheit, Medizin, Technik, OPS, Wissenschaft, Psychologie) und sind auch nur dort Leiter des Fachbereiches. Der Vorgesetzte ist nur gegenüber dem Fachbereich dienstlich unterstellten Offizier/Crewman und nur zu fachdienstlichen Zwecken befehlsbefugt (z.b. der Leitende medizinische Offizier einer Raumstation gegenüber den leitenden Offizieren der einzelnen Krankenstationen).

Im Gegensatz zum unmittelbaren Vorgesetzten kann der Fachbereichsvorgesetzte auch nur dann Befehle erteilen, wenn sich sowohl er selbst als auch der Befehlsempfänger im Dienst befinden. Diese Befugnis gilt ebenso innerhalb und außerhalb militärischer Anlagen der Sternenflotte.

Für die Defence Forces gilt die Regelung eines Fachbereichsvorgesetzen nicht.

 

 

§ 3: Vorgesetzter durch besonderen Aufgabenbereich

 

Ein Vorgesetzter aufgrund eines besonderen Aufgabenbereichs kann jeder Offizier/Crewman sein, der eine spezielle Funktion wahrnimmt und dadurch gegenüber allen Offizieren/Crewman in seinem Bereich vorgesetzt.

Die Befehlsbefugnis gilt nur in dem ihm zugewiesenen Bereich und nicht gegenüber seinem unmittelbaren Vorgesetzen oder seinem Fachbereichsvorgesetzen. Der zugewiesene Aufgabenbereich muss eine Dienststellung erfordern. Eine Dienststellung ist ein auf Dauer angelegter und organisatorisch festgelegter Pflichtbereich, der durch Vorschriften oder Anweisungen geregelt sein muss. Das Vorgesetzenverhältnis besteht nur wenn sich der Befehlsgeber auch im Dienst befindet. Diese spezielle Befugnis wird besonders von Soldaten mit speziellen Dienststellungen wahrgenommen. Diese können sein Offizier vom Dienst / Wacheinheiten / Einheitenkommandeuren / Kommandeure/Abteilungsleiter militärischer Einrichtungen der Sternenflotte sowie der Defence Force.

Dabei ist folgendes zu beachten:

 

  • Der Offizier vom Dienst (OvD) ist allen Offizieren/Crewman in seinem Zuständigskeitsbereich vorgesetzt, die dienstgradgleich oder -niedriger sind. Ausnahme bilden hier seine direkten Vorgesetzten. Dem (OvD) ist zudem ein Crewman vom Dienst (CvD) zugeteilt, der den höchsten Dienstgrad der Unteroffiziere während des Dienstes innehat. Der GvD ist regelmäßig kein Vorgesetzter gemäß § 2.

 

  • Einheitenkommandeure sind allen Offizieren, Unteroffizieren sowie Mannschaften seiner Einheit vorgesetzt.

 

  • Der diensthabende oberste Wachoffizier ist allen Offizieren und Unteroffizieren seiner Einheit bzw der Einheiten, für die er eingeteilt ist vorgesetzt. Ausnahmen bilden hier der reguläre Kommandant der Einheit sowie der direkte Vorgesetzte.

 

Diese Befehlsbefugnis gilt innerhalb und außerhalb militärischer Anlagen und Schiffseinheiten der Sternenflotte/Defence Forces.

 

 

§ 4: Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades

 

Ein dem Dienstgrad entsprechendes Vorgesetztenverhältnis tritt nur dann ein, wenn sich Befehlsgeber und Befehlsempfänger auch im Dienst befinden. Dies gilt im besonderen für militärische Einrichtungen sowie Einheiten/Truppenbereichen der Defence Forces.

 

An Bord von Raumschiffen der Sternenflotte und/oder Schiffen der Marine der Defence Forces gilt jedoch, das Besatzungsmitglieder in den entsprechenden Dienstgraden auch außerhalb des Dienstes Befehlsbefugnis gegenüber anderen Offizieren/Crewman haben, auch wenn sich diese nicht im Dienst befinden und /oder nicht selbst zur Besatzung der Einheit gehören.

 

Diese Befugnis gilt allgemein innnerhalb und außerhalb militärischer Anlagen der Sternenflotte/Defence Forces. Beteiligte Offiziere/Crewman können im Dienst oder außer Dienst sein. Dienstgradgruppen sind: 

 

  • Oberkommando >> Generäle (Commodore/Brigade General/ bis Fleet Admiral/Field Marshall)

 

  • Kommando >> Offiziere (Ensign/2nd Lieutenant bis Captain/Colonel)

 

  • Mannschaften >> Unteroffiziere (Petty Officer 1st Class/Private 1st Class bis Com. Master Chief/Seargent Major)

 

  • Nicht militärische Mitarbeiter >> Zivilisten (Security Level Zero bis Security Level Alpha)

 

Bei der Befugnis nach diesem Paragraphen handelt es sich um eine allgemeine Befehlsbefugnis

 

 

§ 5: Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung

 

Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung kann jeder Offizier/Crewman sein, der eine besondere Aufgabe übernimmt (z. B. Leiter eines Außenteams >> SF, Leiter eines speziellen Zuges für eine besondere Aufgabe während eines Einsatzes >> DF, Leitung einer Ausbildungseinheit). Er wird dies durch Anordnung des diensthabenden Kommandeurs sowie durch dienstliche Bekanntgabe der Anordnung gegenüber den Offizieren/Crewman, die ihm unterstellt sein sollen. Die Befehlsbefugnis gilt innerhalb und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen als auch Raumschiffen der Sternenflotte sowie der Defence Forces.

Befehlsbefugt ist jeder Offizier/Crewman, dem ein Vorgesetzter innerhalb seiner Befehlsbefugnis andere Offiziere/Crewman für eine bestimmte, einmalige Aufgabe vorübergehend unterstellt hat. Den unterstellten Offizieren/Crewman ist die Anordnung ihrer Unterstellung dienstlich bekannt zu geben.  In der Regel geschieht dies durch einen mündlichen Befehl des jeweiligen Kommandeurs einer Einheit/eines Raumschiffes oder dessen unmittelbaren Vortreters. Soweit er und die ihm übertragene Aufgabe den Offizieren/Crewman nicht bekannt sind, wird er sich dabei vorstellen und die Aufgabe nennen, zu deren Durchführung ihm die Offiziere/Crewman von welchem Befehlshaber unterstellt worden sind.

 

 

§ 6: Vorgesetzter aufgrund eigener Erklärung

 

Zum Vorgesetzten kann sich jeder Offizier/Crewman erklären, wenn dies zur sofortigen Hilfe bei Notlagen, Aufrechterhaltung der Disziplin oder Sicherheit oder der Herstellung einer einheitlichen Befehlsgebung zur Behebung einer kritischen Lage notwendig ist.

Die Erklärung ist nur möglich gegenüber Offizieren/Crewman, die keinen höheren Dienstgrad haben oder Vorgesetzte aufgrund der Vorschriften der § 1 bis 3 oder 5 sind. Die Befugnis gilt auch außerhalb militärischer Anlagen der Sternenflote sowie der Defence Forces.

 

 

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